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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

Für bestimmte Leistungen – insbesondere im Bereich Webseiten, Hosting, Tracking, Formulare oder Online-Marketing – kann es erforderlich sein, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

Über diese Seite können Sie den AVV unkompliziert anfordern.

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Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. Sie erhalten den Auftragsverarbeitungsvertrag im Anschluss per E-Mail zur Prüfung und Unterzeichnung.
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